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Erste Änderungen zum SGB II in 2010 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 03. September 2010 um 04:53 Uhr

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt die ersten Änderungen zum SGB II in 2010 vor.

Dabei wird auf folgende Fragen eingegangen:

Warum muss der Gesetzgeber Änderungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) vornehmen?

Was ändert sich konkret zum 01.01.2011?

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS)?

Wie wird die Höhe der Leistungen berechnet?

Wie wird beim Basisbedarf zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden?

Wie werden die Verbrauchsausgaben für Kinder festgestellt?

Was ist das Bildungspaket?

Warum wird das Bildungspaket eingeführt?

Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?

Warum wurden gerade diese vier Komponenten in das Bildungspaket aufgenommen?

Warum werden z.B. Beträge für Lernförderung nicht einfach in das Basisgeld integriert?

Wie können Familien ab dem 1.1.2011 Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche erhalten?

Wie läuft das im Einzelnen?

Wer sind die wichtigsten Akteure?

Was ist die Bildungskarte?

Warum sollen die Leistungen im Bildungspaket als Sach- und Dienstleistungen erbracht werden?

Was ändert sich in den Jobcentern?

Woher wissen die Eltern, wo sie die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?

Was ist mit Kindern aus Familien, die nur knapp über der Bedürftigkeitsschwelle sind?

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Kinderarmut PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Donnerstag, den 02. September 2010 um 19:44 Uhr

Kinderarmut ein echtes Problem

Geht man auf Google und gibt den Begriff Kinderarmut ein, ist man sehr erstaunt über die Masse von Treffern. Das zeigt deutlich wie dringend wir Änderungen bei Hartz IV brauchen. Es kann doch nicht sein, das die Kinder (unser Zukunft) nur noch durch die Unterstützung von Ehrenamtlichen eine Chance bekommen.

Jedes arme Kind in Deutschland ist Eines zu viel! Es trifft jede 3. Familie mit einem alleinerziehenden Elternteil. Es trifft jede 5. kinderreiche Familie. Es trifft jede 4. Familie mit einem fremden Pass.

Kinderarmut heißt, Geburtstag haben und nicht feiern können. Kinderarmut heißt, ausgelacht werden, weil man keine coolen Kleider hat. Kinderarmut heißt, nicht die gleichen Chancen auf Bildung haben. Kinderarmut heißt, Einsamkeit und Ausgrenzung erleben. Kinderarmut heißt, Mangel an eigentlich allem, was ein Kind zum Wachsen braucht.

Ich habe vor einiger Zeit ein Projekt in Schwenningen entdeckt:

Eine Chance für Kinder

Für Betroffene wird folgendes geboten

- Beratung und Unterstützung vor Ort. Wir wollen nicht warten, bis Sie zu uns kommen, wir kommen zu Ihnen.

- Einen behutsamen und diskreten mit Ihrer Problematik. Infos und Hilfe beim Zugang zu vorhandenen Hilfsmöglichkeiten.

- Die Möglichkeit am Familienpaten-Modell teilzunehmen, falls Sie den Wunsch dazu haben. Engagierte und ehrenamtliche Paten und Patinnen begleiten Sie und Ihre Kinder direkt in Ihrer Familie.

Den Paten und Patinnen bieten wir

- Fortwährende und intensive Begleitung und Unterstützung bei Ihrer Aufgabe.

- Vermittlung an betroffene Familien.

- Regelmäßige Treffen und Schulung

 

Eine Chance für Kinder

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Extrablatt "Einkommen zum Auskommen" PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 01. September 2010 um 14:53 Uhr

Letzte Woche ist die Massenzeitung „Extrablatt - Einkommen zum Auskommen“ erschienen. Die gesamte Auflage von 200.000 ist bereits ausgeleifert. Erfreulicherweise beteiligen sich weit über 200 Erwerbsloseninitiativen und Gewerkschaftsgliederungen an der Verteilung.  Weitere Bestellungen können leider nicht bedient werden.
Die Zeitung ist ein Kooperationsprodukt der Erwerbslosen-Netzwerke. Sie wird getragen von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), den verdi-Erwerbslosen, der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), dem Erwerbslosenforum Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), dem Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) und Tacheles e.V.

Die Zeitung könnt Ihr hier anschauen oder herunterladen:
Ansichtsexemplar [PDF, 1 MB]

 

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Arbeitslosigkeit im August 2010 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 01. September 2010 um 10:05 Uhr

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im August 2010: 4.291.765

Offizielle Arbeitslosigkeit 3.188.122
Nicht gezählte Arbeitslose 1.103.643

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 360.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 544
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 318.982
Berufliche Weiterbildung 183.377
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 65
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 175.214
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 32.438
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.524
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 30.499

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht August 2010, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Juli 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.

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Zur Auffrischung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, den 31. August 2010 um 11:38 Uhr

SGB I

Das SGB I ist gemeinhin unter dem Titel „Allgemeiner Teil“ bekannt. Es enthält Vorschriften, die für sämtliche Sozialleistungsbereiche gelten. In ihm sind so grundlegende Bestimmungen wie Aufklärung und Beratung zu finden. Denn da das deutsche Recht, auch und gerade auch das Sozialrecht (fast so wie das notorische kritisierte deutsche Steuerrecht) komplex und verschachtelt ist und sich bei der Rechtssprache auch um Fachsprache einer universitären Disziplin handelt, liegt nahezu auf der Hand, den Bürgern das Recht auf Aufklärung und Beratung an die Seite zu stellen. So müssen nach den §§ 13, 14 SGB I die Sozialleistungsträger Aufklärung bzw. Beratung anbieten bzw. leisten, so dass der Hilfe bedürftige Bürger überhaupt einmal erst in die Lage versetzt wird, seine Rechte zu kennen und wahrzunehmen. Darüber hinaus sind im SGB I so wichtige Fragen wie die Antragstellung (§ 16 SGB I), der räumliche Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs (§ 30 SGB I) sowie das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) geregelt. Bücher, die das SGB I systematisch darstellen bzw. kommentieren, finden Sie unter den socialnet Rezensionen zum SGB I.

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 01. September 2010 um 10:10 Uhr
 
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